Streitbeilegung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC) hat zum 1. Januar 2018
die Allgemeinen Vertragsbedingungen geändert. Die entsprechende 1. Änderung
finden Sie in der TWVS unter Anlage B § 34.
Dort heißt es:
Der WAC nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.